Die Eckdaten der Förderung 2018

Freibeträge und Haushaltpauschalen für das Jahr 2023. Gefördert werden Neubau und Gebrauchtimmobilien. Förderberechtigt sind Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person  Gefördert werden nun auch Haushalte ohne kinder.  

Im einzelnen können je nach Standort (Kostenkategorie) folgende Darlehen beantragt werden:

Kostenkategorie            Einkommensgrupe A               Einkommensgruppe B

   K1                                 96.000 €                                     57.000 €

   K2                               111.000 €                                     66.000 €

   K3                               143.000 €                                     85.000 €

   K4                               177.000 €                                   106.000 €

Für beide Eikommensgruppen gibt es den Familienbons von 23.000 € je Kind.

Es gibt einen Tilgungsnachlass von 10 %

Die Zinsbindung beträgt erstmals 30 Jahre. Der Zinssatz beträgt weiterhin 0,5 % zzgl. 0,5 %

Verwaltungskostenbeitrag.

Ein Beispiel für die Fördergelder

Für die Berechnung wurde eine vierköpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von ca. 67.000 €  jährlich angenommen.

Neubauimmobilie, Grundstücksgröße 261m2, Wohnfläche 140 m2 . Herstellungskosten 470.000 €.

Notar/ Gericht/ Grunderwerbssteuer 39.000 €      
Zwischenfinan- zierungskosten 4.000 €      
Gesamtkosten 513.000 €      
Finanzierung:   Zins Til-
gung
monatl.
Rate
Fördergelder Gebietl K3 143.000 € 1,0 % 1,0 % 214,50 €
Familienbonus 46.000 € 1,0 % 1,0 % 69,00 €
Eigenleistung Lohnanteil 5.500 €      
Eigenkapital 39.000 €      
Bankdarlehen 279.500 € 3,60 %* 1,0 % 1.072,00 €
Gesamtkosten 513.000 €      

Monatliche Gesamtrate:  646,95 €

*der Zinssatz kann sich verändern

notwendige Formulare

Einkommenserklaerung_2013.pdf

Formular Einkommens Erklärung

Baubeschreibung.2010.pdf

Formular Anlage zur Einkommens Erklärung

Selbsthilfe.2010.pdf

Formular zur Selbsthilfe

Antrag_Ersterwerb.pdf

Formular Antrag auf Fördergelder Neubau

Antrag_Gebrauchtimmobilien.pdf

Formular Antrag auf Fördergelder Gebraucht

Zwischenfinanzierung der Fördermittel

Ein wichtiger Punkt ist die Zwischenfinanzierung der öffentlichen Fördermittel. Bei einem Erwerb von einem Bauträger ist sie zwingend notwendig. Allerdings verursacht eine Zwischenfinanzierung während der Bauzeit zusätzliche Kosten, da der Zinssatz für die Zwischenfinanzierung höher ist als der später zu zahlende Darlehenszins der Fördergelder.

Den Zinssatz bestimmt jede Bank selbst. Hier gibt es Unterschiede von mehreren Prozenten.

Während ein günstiger Zinssatz ca. 3,20% p.a. beträgt, sind sich einige Banken und Sparkassen nicht zu schade bis zu 9 % p.a. für die Zwischenfinanzierung zu berechnen, was natürlich die Finanzierungskosten in die Höhe treibt. 

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NRW Bank-Fördermittel (zuletzt geändert am 24.03.10 12:46)